Sprachheilkindergärten in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es verschiedene Sprachheilkindergärten, die die Förderung von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen haben. 

Die Arbeit im Sprachheilkindergarten umfasst sowohl pädagogische, heilpädagogische und therapeutische Förderangebote für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes als auch den systematischen Sprachaufbau in der Einzel- und Gruppentherapie. Die Grenzen zwischen heilpädagogischer und therapeutischer Arbeit sind unter dem Gesichtspunkt der Wechselbeziehung der Teilentwicklungsprozesse fließend.
Die Sprachförderung wird eingebettet in eine ganzheitliche Förderung der motorischen, sozial-emotionalen und kognitiven Entwicklung des Kindes.
Im Sprachheilkindergarten gehören die sprachtherapeutischen Fachkräfte (Dipl. Sprachheilpädagog:innen, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer:innen, Logopäd:innen) und die Ergotherapeut:innen Motopäd:innen genau so wie die pädagogischen Fachkräfte und die Psychologin/der Psychologe zum Stammpersonal des Kindergartens. Sie alle arbeiten ohne ärztliche Verordnungen gemeinsam in einem interdisziplinären Team. In Therapiesituationen gewonnene Fähig- und Fertigkeiten der Kinder können so leichter in den Alltag übernommen und spielerisch im Tagesgeschehen geübt werden. Ebenso finden auch die Alltagshandlungen der Kinder therapeutische Begleitung.
Die Gruppenstärke im Sprachheilkindergarten beträgt in der Regel acht Kinder und die Kernbetreuungszeit mindestens 30 Stunden in der Woche. In diesen Kleingruppen ist es möglich, gezielt auf individuelle Bedürfnisse der Kinder einzugehen und die Eigenpersönlichkeit jedes einzelnen Kindes innerhalb der Gruppe zu stärken.
Für die Zeit im Sprachheilkindergarten wird für jedes Kind ein Förder- und Therapieplan erstellt, der den Entwicklungsstand zur Zeit der Aufnahme und die Weiterentwicklung des Kindes dokumentiert. Er dient auch als Grundlage für die Beratungsgespräche mit den Eltern. Für eine erfolgreiche Betreuung der Kinder im Sprachheilkindergarten sind der beständige Kontakt zum Elternhaus und die aktive Mitarbeit der Eltern dringend notwendig.
Der Sprachheilkindergarten organisiert auch die Beförderung der Kinder. Sie werden von Kleinbussen oder Taxen von zuhause abgeholt und nachmittags wieder zurückgebracht. Die Kosten für die Betreuung, Förderung und Therapie im Sprachheilkindergarten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen übernommen. Von den Eltern wird lediglich ein Haushaltsersparnisbeitrag erhoben.
Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in den Sprachheilkindergarten ist die Befürwortung der Aufnahme durch die Fachberatung im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen. Regelmäßige Sprechtage der Fachberatung finden in der Regel im zuständigen Gesundheitsamt statt.


Die im Jahr 2006 unterschriebene Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärtenregelt die Auflagen eines Sprachheilkindergartenplatzes.