Schülerinnen und Schüler mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache
Für Kinder mit einer Sprachentwicklungstörung kann vor der Einschulung oder auch während der Grundschulzeit ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache festgestellt werden. Die Feststellung und das Erstellen eines Gutachtens erfolgt durch die zuständige Grundschule in Kooperation mit Förderschullehrkräften mit dem Förderschwerpunkt Sprache. Die Vorgehensweise variiert von Schule zu Schule. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Grundschule oder bei Ihrer Kindertagesstätte.
Sollte ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt werden, können die Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind inklusiv an einer Grundschule, an einer Förderschule Sprache oder in Sprachförderklassen an einer Grundschule beschulen lassen wollen. Das Schulangebot ist in den verschiedenen Regionen unterschiedlich. Der Unterschied zwischen Grundschulen und Förderschulen ist vor allem die verringerte Klassengröße (max. 14 Kinder an der Förderschule), die Einbettung von sprachheilpädagogsichen Maßnahmen im Unterricht an Förderschulen und die Ausbildung der Förderschullehrkräfte in dem Bereich.
Unter dem Punkt Einrichtungen finden Sie verschiedene Schulen Ihrer Region. Alle Schulformen arbeiten nach dem Kerncurriculum der Grundschule in Niedersachsen.
Nach der Grundschulzeit kann überlegt werden, ob Ihr Kind an eine weiterführende Regelschule oder an eine Förderschule Sprache mit dem Sekundarbereich I wechselt.
Der Erlass zur sonderpädagogischen Förderung gilt als Grundlage für die Arbeit mit Kindern mit Behinderungen. Seit dem 01.08.2005 gilt für Niedersachsen der Erlass zur sonderpädagogischen Förderung. Die Ausführungen zum Förderschwerpunkt Sprache (II. 7 - Seiten 72-74 SVBl 2/2005) sind maßgeblich durch die Arbeit der dgs e.V./Landesgruppe Niedersachsen in der Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium formuliert worden.
Sie können sich den Erlasstext hier als pdf-Datein herunterladen.
Anzumerken ist, dass der Besuch einer Förderschule Sprache oder der Sprachheilklassen die außerschulische Sprachtherapie nicht ersetzen kann. Die dgs Landesgruppe hat sich bereits vor Jahren dafür eingesetzt, dass Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen weiterhin Logopädieverordnungen vom zuständigen Arzt erhalten. Die Ausführungen der dgs e.V./Landesgruppe Niedersachsen bringen zum Ausdruck, unter welchen Voraussetzungen Kinder in heilpädagogischen Einrichtungen oder Sprachheilklassen durch zusätzliche ambulante Angebote gefördert werden können. Hier können Sie die Ausführungen nachlesen.